Arbeitsunfälle

Wann liegt ein Arbeitsunfall vor ?

Was unter den Begriff Arbeitsunfall zu verstehen ist, legen die Vorschriften des Sozialgesetzbuchs (SGB) siebter Teil fest. Nach § 8 SGB VII liegt ein Arbeitsunfall vor, wenn "ein versicherter Arbeitnehmer wegen einer Tätigkeit einen Unfall erleidet, die in direktem Zusammenhang mit seiner Arbeit steht".

Das Gesetz definiert Arbeitsunfälle als ein  „zeitlich begrenzt von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse“. Arbeitsunfälle dürfen vom Arbeitnehmer nicht selbst verschuldet sein. Das SGB stellt rein auf die ausgeübte Tätigkeit ab, durch die der individuelle Schaden entstanden ist.

Somit liegt z.B. kein Arbeitsunfall vor wenn der Arbeitnehmer in seiner Mittagspause um das Bürogebäude geht und dabei von einem herunterfallenden Gegenstand verletzt wird oder wenn ein Bauarbeiter während seiner Arbeitszeit Alkohol trinkt und sich dann verletzt.

 

Liegt ein Arbeitsunfall eindeutig vor, sind also die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, muss der Versicherungsträger (Unfallversicherung) dem Arbeitnehmer die ihm zustehenden Leistungen gewähren. Dies können die Kosten für Behandlung oder Rehabilitation sein,  oder aber auch Rentenzahlungen, falls eine Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt.

Was muss man als Arbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall tun ?

Kurz nachdem sich der Arbeitsunfall ereignet hat, sollte der Arbeitnehmer von einem Durchgangsarzt untersucht und behandelt werden. In der Regel sind dies Unfallchirurgen oder Orthopäden. Alle Ärzte unserer Praxis sind sogenannte "Durchgangsärzte".

 

Experten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) raten, auch bei kleinen oder scheinbar unbedeutenden Arbeitsunfällen diese dem Arbeitgeber zu melden. Hintergrund: Entsteht durch die Erstverletzung ein schlimmerer Folgeschaden  (z.B. Schnitt in den Finger - anschliessend schwere Infektion mit ggf. Amputation eines Fingers)  erlischt unter Umständen der Versicherungsschutz.

Welche Angaben brauchen wir bei der Erstaufnahme ?

Folgende Angaben brauchen wir bei der Erstaufnahme:

 

  • Ort und Zeit des Unfalls
  • Genaue Schilderung des Unfallgeschehens
  • Was wurde verletzt?
  • Bei Wunden den Impfstatus, am besten durch Nachweis des Impfpasses
  • Durchgeführte Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Name der zuständigen Berufsgenossenschaft (beim Arbeitgeber zu erfragen!!)

 

Da es manchmal zu Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft kommt,

sollten Sie bei einem Arbeitsunfall sich folgendes notieren:

  • Name des Ersthelfers
  • Name von Zeugen
  • Tragen Sie jeden noch so kleinen Unfall in das Verbandsbuch ein!

Warum muss ich zum Durchgangsarzt ?

Die zuständige Berufsgenossenschaft ist dazu verpflichtet, bei Arbeitsunfällen für eine schnelle und fachärztliche Versorgung zu sorgen. Durchgangsärzte bilden entsprechend die erste Anlaufstelle für Personen, die durch die Berufsgenossenschaft versichert sind. Hat der Durchgangsarzt erst einmal eine Diagnose gestellt, entscheidet er zudem über die weitere Behandlung und die verantwortliche Einrichtung.

 

Durchgangsärzte sind Ärzte, die fachlich besonders versiert sind, in der Regel mit Fokus auf Unfallchirurgie oder Orthopädie. Sie sind alle auf die Behandlung von Arbeitsunfällen spezialisiert, welche auch in Form von Schul- und Wegeunfällen auftreten können.

 

Selbst wenn ihr Hausarzt ausreichende Kenntnisse besitzt, ist es ratsamer nach einem Arbeitsunfall einen Durchgangsarzt aufzusuchen. Andernfalls kann es versicherungstechnisch zu Problemen kommen. Die zuständige Berufsgenossenschaft kann Hilfsleistungen verweigern, wenn die Diagnose nicht in einem D-Arzt-Verfahren zustande gekommen ist.

 

Die Arztwahl richtet sich somit nicht nach den Wünschen des Verunfallten.

Beim Durchgangsarztverfahren exsistiert eine freie Arztwahl nicht !

 

 

Was müssen wir für Sie tun?

Die Aufgaben des Durchgangsarztes lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

  • Die Erstellung der ersten Diagnose und Abklärung des vorliegenden Sachverhalts
  • Die Durchführung der Erstversorgung
  • Das Verfassen eines Arztberichts, welcher der Unfallversicherung vorgelegt wird
  • Die Koordinierung von weiterbehandelnden Einrichtungen und Ärzten
  • Die Steuerung der Behandlung