Objektivität und Neutralität sind die unabdingbaren Voraussetzungen für die Erstellung eines gerichtlich verwertbaren Gutachten. Deshalb werden hohe fachliche Qualitäten an den Gutachter von den Gerichten gestellt, um valide juristische Beurteilungen zu bekommen. Alle Fachärzte der Praxis sind sehr erfahrene und unabhängigen Fachärzte, die die Standards der medizinischen Begutachtung einhalten und somit qualifizierte Gutachten für die Gerichte und die Berufsgenossenschaft erstellen.
Zunächst erfolgt ein intensives Aktenstudium durch uns. Dann wird in der Regel der Proband (Name des zu Begutachtenden im Juristendeutsch) zu einer Untersuchung eingeladen. In einem persönlichen Gespräch wird der Gesundheitszustand, die Krankheitsgeschichte und gegebenenfalls der Unfallhergang sowie der berufliche Werdegang erfragt. Die Probanden entscheiden selbst, welche Fragen beantwortet werden oder welche Ihnen zu persönlich erscheinen.
Im Anschluss findet eine gründliche körperliche Untersuchung statt. Falls nötig, werden weitere Diagnoseverfahren mit apparativen Untersuchungen – beispielsweise Röntgenaufnahmen oder Ultraschalluntersuchungen - durchgeführt. Für die Berufsgenossenschaft müssen noch die Bewegungsumfänge und Umfangsmaße der Arme, Beine und Wirbelsäule dokumentiert werden.
Das Ergebnis der Begutachtung wird zunächst nur der Berufsgenossenschaft oder den Gerichten mitgeteilt, Sie können aber Einsicht - auf Antrag - in das Gutachten erhalten.
Unfallversicherung
Feststellung des Invaliditätsgrades
Arzthaftrecht
Beurteilung ob ein "ärztlicher Kunstfehler" vorliegt
Haftpflichtversicherung
Einschätzung von Verletzungs- und Einschränkungsgrad