Gutachten

Objektivität und Neutralität sind die unabdingbaren Voraussetzungen für die Erstellung eines gerichtlich verwertbaren Gutachten. Deshalb werden  hohe fachliche Qualitäten an den Gutachter von den Gerichten gestellt, um valide juristische Beurteilungen zu bekommen. Alle Fachärzte der Praxis sind sehr erfahrene und unabhängigen Fachärzte, die die Standards der medizinischen Begutachtung einhalten und somit qualifizierte Gutachten für die Gerichte und die Berufsgenossenschaft erstellen.

Ablauf eines Gutachtens

Zunächst erfolgt ein intensives Aktenstudium durch uns. Dann wird in der Regel der Proband (Name des zu Begutachtenden im Juristendeutsch) zu einer Untersuchung eingeladen. In einem persönlichen Gespräch wird der Gesundheitszustand, die Krankheitsgeschichte und gegebenenfalls der Unfallhergang sowie der berufliche Werdegang erfragt.  Die Probanden entscheiden selbst, welche Fragen beantwortet werden oder welche Ihnen zu persönlich erscheinen.

 

Im Anschluss findet eine gründliche körperliche Untersuchung statt. Falls nötig, werden weitere Diagnoseverfahren mit apparativen Untersuchungen – beispielsweise  Röntgenaufnahmen oder Ultraschalluntersuchungen - durchgeführt.  

 

Das Ergebnis der Begutachtung wird zunächst dem Auftraggeber mitgeteilt, Sie können aber - auf Antrag - Einsicht  in das Gutachten erhalten.

 

 

Unsere Auftraggeber

Gerichte

 

Berufsgenossenschaften

 

Versicherungen

 

Privatpersonen